Wir sind Vertragsklinik des Österreichischen IVF-Fonds. Infos zur 70 %-igen Kostenübernahme.
IVY Blog

Österreichischer IVF-Fonds: Wann, wie viel und wie oft wird eine künstliche Befruchtung „von der Kasse“ bezahlt?

Kinderwunsch-Paar reicht sich die Hände. Gegenüber sitzt ein Kinderwunsch Arzt.

Mit dem IVF-Fonds besteht für Paare in Österreich die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung der künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation). Die Zuständigkeit für den IVF-Fonds liegt beim Bundesministerium für Gesundheit und ist rechtlich im IVF-Fonds-Gesetz verankert. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen werden 70 % der Kosten einer künstlichen Befruchtung vom IVF-Fonds übernommen. Die Mittel für den IVF-Fonds werden zu 50 % aufgebracht durch den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und zu 50 % durch gesetzliche Krankenversicherungsträger, Krankenfürsorgeeinrichtungen sowie private Versicherungen. 

Achtung: Die Kinderwunschklinik, in der die Behandlung stattfindet, muss einen aufrechten Vertrag mit dem österreichischen IVF-Fonds haben. Das IVY Zentrum für Kinderwunsch verfügt als einzige Kinderwunschklinik in Wels über einen solchen Vertrag – eine Fonds-Unterstützung ist für Kinderwunschpaare bei IVY also möglich.

Wie viele Behandlungen werden vom IVF-Fonds bezahlt?

Der IVF-Fonds unterstützt grundsätzlich vier Behandlungsversuche pro Paar. Jeder Versuch muss allerdings einzeln beim Fonds angemeldet werden – es ist also vor jedem einzelnen Versuch eine erneute Prüfung der Voraussetzungen erforderlich. 

Entsteht aus einer künstlichen Befruchtung eine Schwangerschaft (mit bildlich dokumentiertem Nachweis einer intakten Schwangerschaft frühestens ab der 5. Woche nach Embryotransfer), so erhält das Paar Anspruch auf vier weitere Versuche mit Fonds-Unterstützung. Dieser neuerliche Fonds-Anspruch entsteht unabhängig davon, ob die Schwangerschaft aus einem Versuch mit oder ohne Fonds-Unterstützung resultierte. Auch in jenen Fällen, in denen eine zunächst intakte Schwangerschaft leider in einer Fehlgeburt oder stillen Geburt endet, bleibt der neu erworbene Anspruch auf vier weitere Fonds-Versuche aufrecht. 

Eine maximale Gesamtanzahl an Fondsversuchen pro Paar gibt es nicht. Oft wird aber im Behandlungsverlauf die Altersgrenze für den Fonds überschritten (vor allem bei der Frau), wodurch leider sämtliche weiteren Fondsversuche verfallen.  

Unter welchen Voraussetzungen wird eine künstliche Befruchtung vom IVF-Fonds unterstützt?

Gesetzliche Anspruchsvoraussetzungen des IVF-Fonds

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei künstlicher Befruchtung sind im IVF-Fonds-Gesetz genau definiert. Die Prüfung, ob ein Paar Anspruch auf einen Zuschuss durch den IVF-Fonds hat, übernimmt die Kinderwunschklinik für das Paar – im Zweifelsfall auch in direkter Rücksprache mit dem IVF-Fonds. Jeder Fondsversuch muss einzeln beim Fonds angemeldet werden – auch das übernimmt Ihre Kinderwunschklinik für Sie.

ALL DIESE Voraussetzungen müssen für einen Fonds-Anspruch erfüllt sein:
  • Das Alter der Frau muss zum Zeitpunkt der Anmeldung eines Fondsversuchs unter 40 (vor dem 40. Geburtstag) sein. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren muss das Alter der Frau, die beabsichtigt, das Kind auszutragen, unter 40 sein. Nach erfolgreicher Anmeldung eines Fondsversuches hat das Paar 6 Monate Zeit, um den jeweiligen Versuch abzuschließen (auch wenn die Altersgrenze in der Zwischenzeit überschritten wird, kann der Fondsversuch innerhalb dieser Frist noch weitergeführt werden). Nach Überschreiten der Altersgrenze kann allerdings kein neuer Fondsversuch mehr angemeldet werden.
  • Das Alter des Mannes oder der gleichgeschlechtlichen Partnerin muss unter 50 sein (vor dem 50. Geburtstag). 
  • Das Paar muss in aufrechter Ehe,  eingetragener Partnerschaft oder in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben. 
  • Zumindest ein Teil des Paares muss einen Hauptwohnsitz in Österreich haben (Meldebestätigung erforderlich).
  • Beide Partner müssen eine aufrechte Krankenversicherung nachweisen. Ist nur ein Teil des Paares in Österreich krankenversichert, so besteht immer noch die Möglichkeit einer Fondsunterstützung. In diesem Fall muss entweder die ausländische Krankenversicherung eine Teilkostenübernahme zusichern oder –  im Falle einer Ablehnung durch die Versicherung – kann eine Fondsbehandlung mit einem erhöhten Selbstkostenanteil für den nicht in Österreich versicherten Teil des Paares erfolgen.
  • Beide PartnerInnen müssen eine Staatsbürgerschaft in Österreich, der Schweiz oder einem anderen EWR-Vertragsstaat haben (EU-Länder + Liechtenstein + Island + Norwegen) oder einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen. Bei Asylberechtigten halten wir auf Grund der Komplexität der Situation immer direkte Rücksprache mit dem IVF-Fonds, bevor wir eine zuverlässige Aussage hinsichtlich eines Fonds-Anspruchs treffen können. 
  • Die Sterilität darf nicht die beabsichtigte Folge eines Eingriffs an der Frau oder dem Mann zum gewünschten Zweck der dauerhaften Verhütung sein. Nach Vasektomie oder Tubenligatur besteht also kein Fonds-Anspruch mehr. 
Zusätzlich muss für einen Fonds-Anspruch zumindest EINE dieser medizinischen Voraussetzungen vorliegen:
  • Tubenfaktor: Sterilität der Frau durch Störung oder Verschluss der Eileiter ODER
  • Endometriose bei der Frau (Nachweis durch Ultraschall, MRT oder Operation) ODER
  • PCOS (Polyzystisches Ovar Syndrom) bei der Frau ODER
  • männliche Unfruchtbarkeit (bzgl. der Grenzwerte des Spermiogramms für einen Anspruch auf eine Fondsunterstützung beraten unsere Labor-MitarbeiterInnen Sie gerne)  

Wie viel bezahlt der IVF-Fonds, wie hoch ist der Selbstkostenanteil für eine künstliche Befruchtung?

Der IVF-Fonds bestimmt die Tarife für die vom Fonds unterstützten Leistungen österreichischer Vertragskliniken. Grundsätzlich übernimmt der Fonds 70 % dieser Tarife, nur 30 % sind also vom Kinderwunsch-Paar in Form eines Selbstkostenanteils zu zahlen und werden von der Kinderwunschklinik an das Paar in Rechnung gestellt. Die verbleibenden 70 % des Tarifs rechnet die Kinderwunschklinik direkt mit dem IVF-Fonds ab. Paare müssen also die verbleibenden 70 % der Kosten nicht vorfinanzieren und zur Kostenerstattung an den Fonds einreichen – all das erledigen wir als Klinik für unsere Paare. 

Nicht alle Leistungen werden vom IVF-Fonds unterstützt. Eine Auflistung aller Fonds-Leistungen und den jeweiligen Selbstkostenanteil für Sie als Paar finden Sie hier: 

Die IVY Kinderwunschklinik in Wels ist Ihr verlässlicher Partner in Zusammenarbeit mit dem IVF-Fonds

Das IVY Kinderwunsch-Team in Wels hat jahrzehntelange Erfahrung als Vertragspartner des Österreichischen IVF-Fonds. Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie während des gesamten Prozesses von der Fondsanmeldung bis zum positiven Abschluss. Unser Team übernimmt einen großen Teil der bürokratischen Abwicklung rund um den IVF-Fonds für Sie, um den gesamten Ablauf so unkompliziert wie möglich für Sie zu gestalten. 

Wir empfehlen Ihnen, Fristen seitens des IVF-Fonds genau zu beachten und nicht zu lange zuzuwarten – einerseits auf Grund der Altersbeschränkungen des Fonds aber auch hinsichtlich der mit steigendem Alter sinkenden Erfolgswahrscheinlichkeiten. Manche Paare kommen erst knapp vor dem 40. Geburtstag der Frau auf uns zu und haben dann leider nicht mehr die Chance, bei Bedarf bis zu vier Versuche vom Fonds mitfinanziert zu bekommen. Zeitdruck führt zu einer zusätzlichen emotionalen Belastung und ist im Allgemeinen keine gute Basis für eine Kinderwunschbehandlung. Nehmen Sie daher möglichst frühzeitig Kontakt mit unserem Team auf – wir beraten Sie gerne und unverbindlich.

Kinderwunschklinik Teammitglied Ilse Ferrara bei der Arbeit
  • Wie läuft eine künstliche Befruchtung ab, wenn sie vom IVF-Fonds mitfinanziert wird? 
  • Kinderwunschbehandlung mit Fonds-Unterstützung: Was ist zu beachten? 
  • 8 Schritte zur künstlichen Befruchtung mit finanzieller Unterstützung durch den IVF-Fonds.
 
Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Beitrag: 
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