Grundlegende Voraussetzung für die Übernahme von Behandlungskosten einer künstlichen Befruchtung durch den österreichischen IVF-Fonds ist, eine Kinderwunschklinik zu wählen, die Vertragspartner des österreichischen IVF-Fonds ist. Nicht alle Kinderwunschkliniken in Österreich haben einen aufrechten Vertrag mit dem IVF-Fonds. Das bedeutet, dass man in einer Kinderwunschklinik ohne Fondsvertrag NICHT die Möglichkeit hat, eine finanzielle Unterstützung durch den IVF-Fonds zu erhalten.
Achtung: Die finanzielle Mehrbelastung für das Paar beträgt in einer Klinik ohne aufrechten Fonds-Vertrag mehrere tausend Euro pro Versuch!
Das IVY Zentrum für Kinderwunsch in Wels ist Vertragspartner des österreichischen IVF-Fonds.
Der Selbstbehalt für eine IVF-Behandlung inkl. Medikamente beträgt daher für das Paar bei einem Fonds-Versuch bei IVY nur ca. 30 % der Behandlungskosten, das sind im Falle einer IVF-Behandlung aktuell ca. 1.500 EUR.
8 Schritte zum Kostenzuschuss für Ihre künstliche Befruchtung in Österreich:
1. Erstgespräch in der Kinderwunschklinik:
Im Zuge des persönlichen Erstgespräches werden die notwendigen Befunde erhoben (Hormonstatus + AMH + Spermiogramm).
2. Behandlungsplanung:
Sobald alle notwendigen Befunde vorliegen, kann besprochen werden, ob und welche Methode der künstlichen Befruchtung empfohlen wird und wie diese abläuft. Ob eine IVF oder eine ICSI empfohlen wird, ist weitgehend vom Ergebnis des Spermiogramms und der Anzahl der Eizellen abhängig.
3. Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen des IVF-Fonds:
Ist eine künstliche Befruchtung vorgesehen, wird von uns geklärt, ob beim betreffenden Paar eine Fondsindikation gegeben ist, ob das Paar also die vom IVF-Fonds definierten Kriterien erfüllt, um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Im Wesentlichen betreffen diese Kriterien
- das Alter,
- die medizinische Indikation,
- eine aufrechte Partnerschaft,
- eine Krankenversicherung und
- die Staatsbürgerschaft
Einen genauen Überblick über diese vom Fonds definierten Kriterien finden Sie in unserem Blog-Beitrag „Der österreichische IVF-Fonds: Wann, wie viel und wie oft wird eine künstliche Befruchtung in Österreich „von der Kasse“ bezahlt?“
4. Infektparameter:
Wenn sich das Paar für eine Behandlung entscheidet, werden die behandlungsrelevanten Infektparameter bestimmt (HIV, Hepatitis B, Hepatitis C, TPHA, Chlamydien im Harn). Fallen die Ergebnisse negativ aus (d.h. die Infekte liegen nicht vor), kann das Paar mit der Behandlung starten. Da die Befunde zum Zeitpunkt der ersten Eizell-Punktion nicht älter als 3 Monate sein dürfen, ist es sinnvoll, diese Parameter erst zu bestimmen, wenn das Paar sich fix zur Behandlung entschieden hat.
5. Heiratsurkunde / Notariatsakt:
Es gesetzlich vorgeschrieben, dass entweder eine Heiratsurkunde oder ein Notariatsakt vorliegen muss, um eine künstliche Befruchtung durchführen zu dürfen. Der Notariatsakt ist nur erforderlich bei unverheirateten Paaren oder wenn die Zellen Dritter zum Einsatz kommen (Samenspende oder Eizellspende). Verheiratete Paare brauchen also keinen zusätzlichen Notariatsakt, es sei denn, es ist eine Samen- oder Eizellspende durch Dritte erforderlich.
6. Anmeldung im IVF-Fonds:
Sobald all diese Unterlagen vorliegen und die medizinische Indikation gegeben ist, wird das Paar von unserem Team im IVY Zentrum für Kinderwunsch im IVF-Fonds angemeldet. Das Paar hat in diesem Fall einen Selbstbehalt in Höhe von 30 % zu leisten (wir verrechnen bei Anmeldung im Fonds zunächst eine Anzahlung in Höhe von 750 EUR, der Rest wird zum Behandlungsende abgerechnet). Die verbleibenden 70 % rechnen wir als Kinderwunschklinik direkt mit dem IVF-Fonds ab. Sie müssen sich daher in Bezug auf den Fonds-Zuschuss um nichts kümmern und die vom IVF-Fonds getragenen Kosten auch nicht vorfinanzieren. Ebenso wird die gesamte Kommunikation mit dem IVF-Fonds von uns als Klinik für Sie übernommen.
7. Behandlungsdurchführung und -abschluss:
Nach jeder Anmeldung im Fonds hat das Paar 6 Monate Zeit, die entsprechende Behandlung abzuschließen (inkl. Embryotransfer), ansonsten verfällt der Fonds-Versuch. Es stehen insgesamt vier Versuche mit Kostenzuschuss durch den Fonds zur Verfügung.
8. Meldung des Versuchsausgangs:
Zu guter Letzt ist noch wichtig, dass das Paar der behandelnden Kinderwunschklinik das Ergebnis des Fondsversuchs meldet. Das entsprechende Formular dazu geben wir Ihnen beim Embryotransfer mit. Bitte lassen Sie uns daher in jedem Fall wissen, wie der weitere Verlauf Ihrer Schwangerschaft/Geburt sich entwickelt hat – auch im Falle eines vorzeitigen Schwangerschaftsendes.
Achtung: Wird der Versuchsausgang (wünschenswerterweise die Geburt des Kindes, aber auch ein mögliches vorzeitiges Schwangerschaftsende bzw. ein negativer Schwangerschaftstest) nicht innerhalb von 3 Monaten an den Fonds gemeldet, fordert der IVF-Fonds die anteilsmäßig erstatteten Kosten vom Paar zurück!
Die IVY Kinderwunschklinik in Wels ist Ihr verlässlicher Partner für Ihre finanzielle Unterstützung durch den IVF-Fonds
Das IVY Team hat jahrzehntelange Erfahrung als Vertragspartner des Österreichischen IVF-Fonds. Wir beraten Sie daher umfassend und begleiten Sie während des gesamten Prozesses von der Fondsanmeldung bis zum positiven Abschluss. Unser Team übernimmt einen großen Teil der bürokratischen Abwicklung rund um den IVF-Fonds für Sie, um Ihnen die bestmögliche finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Wir empfehlen Ihnen, Fristen seitens des IVF-Fonds genau zu beachten und vor allem auf Grund Ihres Alters nicht zu lange zuzuwarten, da Paare ab dem 40. Geburtstag der Frau keinen Fondsanspruch mehr haben! Nehmen Sie daher möglichst frühzeitig Kontakt mit unserem Team auf – wir beraten Sie gerne.
Das IVY Team hat jahrzehntelange Erfahrung als Vertragspartner des Österreichischen IVF-Fonds. Wir beraten Sie daher umfassend und begleiten Sie während des gesamten Prozesses von der Fondsanmeldung bis zum positiven Abschluss. Unser Team übernimmt einen großen Teil der bürokratischen Abwicklung rund um den IVF-Fonds für Sie, um Ihnen die bestmögliche finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Wir empfehlen Ihnen, Fristen seitens des IVF-Fonds genau zu beachten und vor allem auf Grund Ihres Alters nicht zu lange zuzuwarten, da Paare ab dem 40. Geburtstag der Frau keinen Fondsanspruch mehr haben! Nehmen Sie daher möglichst frühzeitig Kontakt mit unserem Team auf – wir beraten Sie gerne.
- Unter welchen konkreten Voraussetzungen habe ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung meiner künstlichen Befruchtung durch den IVF-Fonds?
- Wie viel wird bei einer künstlichen Befruchtung vom IVF-Fonds bezahlt?
- Wie viele IVF- oder ICSI-Versuche bezahlt der IVF-Fonds?