Was kostet eine Kinderwunschbehandlung in Österreich?
Kosten einer Kinderwunschbehandlung
Wir sind Vertragspartner des Österreichischen IVF-Fonds
Bei vielen Paaren werden die Behandlungskosten einer IVF- oder ICSI-Behandlung bis zu 70 % vom IVF-Fonds getragen.
Der Selbstkostenanteil einer künstlichen Befruchtung ist im Falle einer Fonds-Unterstützung alters- und behandlungsabhängig und beinhaltet die erforderlichen Medikamente.
Selbstbehalt bei IVF-Behandlung
-
Alter der Frau bis
€ 1.096,53
vor dem 35. Geburtstag -
Alter der Frau ab dem 35.
€ 1.170,25
und vor dem 40. Geburtstag
Selbstbehalt bei ICSI-Behandlung
-
Alter der Frau bis
vor dem 35. Geburtstag € 1.214,03 -
Alter der Frau ab dem 35.
und vor dem 40. Geburtstag € 1.287,75
Selbstbehalt bei Kryo-Embyotransfer
-
altersunabhängig € 287,92
Stand: 01.01.2026
Nicht alle Leistungen werden vom IVF-Fonds unterstützt. So ist zB das Erstgespräch (160 EUR), ein Spermiogramm (100 EUR) oder die Narkose (320 EUR) durch unseren hausinternen Anästhesisten privat zu bezahlen. Auch Inseminationen oder der sogenannte VZO („Verkehr zum Optimum“) werden vom IVF-Fonds nicht bezahlt.
Voraussetzung für den finanziellen Zuschuss durch den österreichischen IVF-Fonds ist das Erfüllen genau definierter Fonds-Kriterien. Die exakte Formulierung können Sie auf der Seite des Bundesministeriums nachlesen. Wir haben die wichtigsten Voraussetzungen für Sie zusammengefasst:
- Alter: Die Frau darf den 40. Geburtstag, der Mann den 50. Geburtstag bei Behandlungsbeginn nicht überschritten haben
- Medizinische Diagnose: Es muss eine fachärztlich bestätigte Sterilität der Frau (zB durch Endometriose, PCOS oder beidseitig beeinträchtigte Eileiter) oder des Mannes vorliegen
- Partnerschaft: Das Paar (heterosexuell oder lesbisch) muss in aufrechter Ehe leben oder einen gemeinsamen Notariatsakt laut Fortpflanzungsmedizingesetz für die Behandlung erstellen lassen, in dem die Rechte zwischen Eltern und Kind geregelt werden.
- Hauptwohnsitz: Zumindest ein Partner muss einen Hauptwohnsitz in Österreich haben
- Staatsbürgerschaft: Österreichische StaatsbürgerInnen, StaatsbürgerInnen von EWR-Mitgliedsstaaten, Schweizer StaatsbürgerInnen, Aufenthaltsberechtigung plus, Asylberechtigte
- Krankenversicherung: Bestätigung der Zuständigkeit einer Krankenversicherung für beide Partner (gesetzliche Krankenversicherung, Krankenfürsorgeeinrichtung, private in- oder ausländische Krankenversicherung)
Ob Sie vom IVF-Fonds eine finanzielle Unterstützung erhalten und mit welchen Selbstkosten Sie rechnen müssen, dazu beraten wir Sie sehr gerne.
Ihre individuellen Kosten sind sehr stark davon abhängig, welches Behandlungsausmaß für Ihre Situation erforderlich und gewünscht ist. Eine realistische individuelle Kostenplanung ist daher erst nach einem ausführlichen Erstgespräch möglich.
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