Wir sind Vertragsklinik des Österreichischen IVF-Fonds. Infos zur 70 %-igen Kostenübernahme.

Übersicht: Alle Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Wie ist die Rechtslage in Österreich zu den Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung? Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Österreich hat im Vergleich zu vielen anderen Ländern ein durchaus sinnvolles und ausgewogenes Gesetz, das die künstlichen Befruchtung erlaubt und deren Möglichkeiten regelt. Das wichtigste Gesetz zur Kinderwunschbehandlung in Österreich ist das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG).

Einige wichtige Fakten zusammengefasst:

Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Österreich erlaubt, sämtliche Eizellen zu befruchten und anschließend zur Erhöhung der Chancen tatsächlich die erfolgreichsten Embryonen für den Embryotransfer zu verwenden. Damit steigt allein aus diesem Grund die Schwangerschaftsrate gegenüber Deutschland um etwa 3 bis 5 %.

Auch unverheiratete Paare können die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung nutzen. In diesem Fall ist ein Notariatsakt erforderlich.

Die Verwendung von Samen einer dritten Person (Samenspende) ist erlaubt, wenn der Samen des Partners nicht fortpflanzungsfähig ist oder ein gleichgeschlechtliches lesbisches Paar behandelt wird.

Seit 2015 sind in Österreich auch die Eizellspende sowie die genetische Abklärung des Embryos mittels Präimplantationsdiagnostik (PID) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erlaubt. Die Frau, die die gespendete Eizelle empfängt muss zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginns unter 45 Jahre alt sein, die Spenderin muss zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.

Gesetzlich verboten ist in Österreich die Embryonenadoption. Ebenso verboten ist die gezielte Auswahl des gewünschten Geschlechtes. Eine Geschlechtsbestimmung durch Präimplantationsdiagnostik ist in Österreich nur zulässig, wenn eine geschlechtsabhängige Erbkrankheit vorliegt.